Erhebung der Kontaktdaten

Liebe Gäste,

die Corona-Pandemie zwingt uns Regeln auf, die den Betrieb in unserem Strandbad sehr erschweren. Mit Ihrer Hilfe wollen wir aber versuchen, die Regeln möglichst korrekt zu beachten und umzusetzen.

Bitte nehmen Sie vor allem Rücksicht aufeinander. Handeln Sie in dieser nach wie vor ernsten Lage in Ihrem wie in unser aller Sinn verantwortungsbewusst.

Vielen Dank

Einlass:

Die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) schreibt vor, dass die Kontaktdaten der Besucher entsprechend § 5 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 in einer Anwesenheitsliste erhoben werden und für die Dauer von vier Wochen aufbewahrt werden müssen. Nach der Aufbewahrungspflicht ist die Anwesenheitsliste zu vernichten.

Dieses Verfahren ist zwingend nötig, um im Ernstfall die Kontaktwege nachzuvollziehen und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzuzeigen

Um lange Wartezeiten zu vermeiden können Sie unsere Mitarbeiter gern unterstützen, indem Sie uns schon beim Kauf Ihres Eintritt- Tickets Ihre vorbereiteten Kontaktdaten übergeben.

Erfasst werden müssen:

Vor- und Familiennamen

die vollständige Anschrift und die Telefonnummer der Besucher

Ihre Kalli GmbH

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